ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 2015

 

I.        Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (= AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Käufern bzw. Kunden und Mag. Martina Breuer (einschl. der PIEPSMAN Kindereventagentur), Pegasusweg 13, 4030 Linz (nachfolgend Lieferant). Diese AGB können vom Lieferanten abgeändert werden und gelten immer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Bestellung) gültigen Fassung.

Abweichende Bedingungen des Käufers bzw. Kunden besitzen nur dann Gültigkeit, wenn Mag. Martina Breuer ihre schriftliche Zustimmung dazu gibt.

Sämtliche Aufträge die Mag. Martina Breuer erteilt werden bzw. damit in Zusammenhang stehende Änderungen, bedürfen der Schriftform.

Mag. Martina Breuer verpflichtet sich zur gewissenhaften Beratung des Kunden sowie zur Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung von ev. Lieferanten und Subunternehmern.

 

II.      Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Entgelt ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung (Angebot bzw. rückbestätigte Auftragsbestätigung). Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner.

Mag. Martina Breuer ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden, Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

Wenn Mag. Martina Breuer Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden erfüllen soll (zB.: Mieten von Räumlichkeiten, Abschluss von Verträgen mit Künstlern,…), wird dies schriftlich vereinbart. Die Einholung derartiger Kostenvoranschläge und Angebote erfolgt entgeltlich zum üblichen Stundensatz der PIEPSMAN Kindereventagentur. Die Auswahl aus den entsprechenden Angeboten erfolgt im Regelfall durch den Kunden, es sei denn, dies ist anders vereinbart.

 

III.    Preise

Alle angegebenen Preise (sofern nicht gesondert gekennzeichnet) sind Nettopreise (exkl. Umsatzsteuer).

Jede zusätzliche, vom Veranstalter ausdrücklich angeforderte, Stunde (auch kurz vor Ende der Veranstaltung) wird mit dem in der Auftragsbestätigung angeführten Stundensatz (exkl. USt.) in Rechnung gestellt.

Für Stehzeiten, die der Veranstalter zu verantworten hat (zB.: Verzögerungen beim Festakt udgl.) entstehen Kosten in Höhe von € 30,-- pro Mitarbeiter und Stunde.

Anfallende Übernachtungskosten für unsere Mitarbeiter sind vom Veranstalter zu tragen. Die zur Verfügung gestellten Zimmer müssen einen Mindeststandard (DZ/DU/WC im Zimmer) aufweisen. Weiters muss ebenfalls Frühstück inkludiert sein. Bei einer Entfernung von 200km (ab Linz) sind Übernachtungsmöglichkeiten nach oben angeführten Standard verpflichtend beizustellen.

 

Schriftliche Angebote von Mag. Martina Breuer besitzen eine Gültigkeit von 6 Wochen, es sei denn dies ist im Angebot anders angeführt.

 

IV.   Storno

Stornobedingungen für Leistungen der PIEPSMAN Kindereventagentur:

-          Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung entsteht keine Storno-Gebühr.

-          Bei einer Stornierung von 4 Wochen bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % des Auftragspreises in Verrechnung gestellt (ohne Fahrtkosten).

-          Bei einer Stornierung von 6 Tagen bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung sind 75 % des Auftragspreises fällig (ohne Fahrtkosten):

-          Im Falle der Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung sind 100 % des Auftragspreises zur Zahlung fällig (ohne Fahrtkosten).

 

Stornokosten für ev. bereits getätigte Reservierungen (zB.: für Zimmer o.ä.), die Mag. Martina Breuer im Zuge einer Stornierung entstehen, werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung gemäß tatsächlichem Aufwand, an den Kunden weiterverrechnet.

Im Falle einer kurzfristigen Stornierung ist Mag. Martina Breuer unmittelbar zu informieren!

Wenn die Veranstaltung durch äußere Einflüsse, welche nicht durch den Kunden bzw. Lieferanten beeinflusst werden können (zB.: Schlechtwetter)  abgesagt werden muss und kein Ersatztermin / -programm vereinbart ist, gilt als vereinbart, dass Mag. Martina Breuer nur die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellt.

 

Stornobedingungen für Leistungen von vermittelten Künstlern:

Sofern die Abrechnung von Leistungen von Künstlern über Mag. Martina Breuer erfolgt, werden die Stornokosten, die Mag. Martina Breuer, inklusive einer aufgeschlagenen Bearbeitungsgebühr von 10 %, entstehen, an den Kunden weiterverrechnet.

Falls Künstler, die über Mag. Martina Breuer gebucht wurden durch Unfälle oder Krankheit nicht in der Lage sind das gebuchte Programm vereinbarungsgemäß durchzuführen, können wir für eventuelle Schadenersatzforderungen nicht haftbar gemacht werden. Mag. Martina Breuer wird jedoch versuchen kurzfristig Ersatz zu organisieren bzw. mit den eigenen Mitarbeitern ein Ersatzprogramm zusammen zu stellen.

 

V.     Zahlungsbedingungen

Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Zahlung ist unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Eine eventuelle Anzahlung im Vorhinein wird, falls erforderlich, gesondert vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- (netto) + 8% p.a. Verzugszinsen berechnet. Mag. Martina Breuer behält sich das Recht vor, eine gerichtliche Mahnklage einzubringen, wobei die Kosten vom Kunden zu tragen sind.

 

VI.   Versicherung

Eine das Kinderprogramm betreffende Haftpflichtversicherung ist von Mag. Martina Breuer im Rahmen der Veranstaltung abgeschlossen (sofern eine Betreuung der Kinder durch die Mitarbeiter der PIEPSMAN Kindereventagentur vereinbart wurde). Alle darüber hinausgehenden Schäden sind vom Veranstalter zu tragen.

 

VII. Verantwortung und Pflichten des Veranstalters (Kunden)

Der Veranstalter (= Kunde) ist verpflichtet, alle erforderlichen Anzeigen/Bewilligungen/Konzession etc. zu erstatten und einzuholen. Weiters ist er für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und behördlichen Auflagen, insbesondere der veranstaltungsrechtlichen, gesundheits-, bau-, feuer- und sicherheitspolizeilichen verantwortlich. Sämtliche sanitären Einrichtungen sowie Licht, Strom, Wasser und dergleichen sind vom Veranstalter auf eigene Kosten bereitzustellen. AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) und andere Abgaben, die im Rahmen der Veranstaltung anfallen, sind vom Veranstalter zu tragen.

Das gesamte Personal von Mag. Martina Breuer bzw. der PIEPSMAN Kindereventagentur, das an der Veranstaltung des Kunden beteiligt ist, muss freien Zugang zum Veranstaltungsgelände und den nötigen Einrichtungen haben. Ansonsten kann eine auftragsgerechte Durchführung der einzelnen Programme nicht gewährleistet werden.

 

VIII.            Fahrtkosten

Gemäß Angebot wird eine Fahrtkostenpauschale verrechnet. Damit ist km-Geld und Fahrzeit abgegolten. Ist im Angebot keine derartige Pauschale festgelegt, wird das amtliche km-Geld von
€ 0,42/km sowie der Normalstundensatz pro Mitarbeiter als Fahrtkosten verrechnet.

 

IX.   Gerichtsstand

Soweit kein dem KSchG unterliegendes Rechtsgeschäft vorliegt, gilt als Gerichtsstand Linz als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Das UN – Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Wenn Sie Konsument im Sinne des KSchG sind, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel Ihr Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

 

X.     Sonstiges

 

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, bleibt der restliche Inhalt unverändert aufrecht und gültig. Für jene ungültigen Punkte werden diejenigen Gesetze herangezogen, die der wirtschaftlichen Intention am Nächsten kommen.

 

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